Jeder Jäger muss zur Ausübung der weidgerechten Jagd einen Jagdhund führen bzw. in seinem direkten Umfeld für den Bedarfsfall anfordern können.
Verschiedene Jagdhunderassen, die jeweils Spezialist auf bestimmten Gebieten sind, werden vom Jäger für die spätere Jagdausübung ausgebildet, sie werden „abgeführt". Hat der Hund die Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung erfolgreich absolviert, bestätigt die Jagdbehörde dies in einem Brauchbarkeitspass. Jetzt ist er zur Jagd einsetzbar und versichert.
Im Landkreis NWM gibt es ca. 315 brauchbare Hunde. Erfahrene Richter bewerten die Leistungen der Hunde auf den verschiedenen Hundeprüfungen. Hundeobleute in den jeweiligen Hegeringen sind Ansprechpartner und Helfer bei der Ausbildung.
Hundeobmann des Kreisjagdverbandes ist Uwe Büttner, Tel. 0172/3197158