Novellierung des Landesjagdgesetzes MV zwischen Blattzeit und Erntejagd
Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,
die Ernte hat bereits begonnen. Wir weisen aus diesem Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Erntejagd in MV verboten ist. Eine Ausnahme bildet die Jagd zum Zeitpunkt der Erntearbeiten von erhöhten Ansitzen aus. Ebenerdige Erntejagd ist verboten!!! Um das Unfallrisiko zu vermeiden haben sich alle an dieser Jagd beteiligten Jäger auffällig signalfarben zu kleiden, ein Hutband reicht hier NICHT! Weitere wichtige Punkte sind die Abstimmung der Teilnehmer untereinander und die Absprache mit dem Landwirt. Sicherheit geht vor Jagderfolg!
Am 19.7. fand in Neustadt Glewe die Regionalkonferenz zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Einige Hegeringleiter des KJV sowie der Vorstand nutzten die Möglchkeit, durch den LJV über den aktuellen Stand informiert zu werden. Im Vorfeld waren unsere Einsprüche, Ergänzungen und Anmerkungen zum Gesetzentwurf fristgerecht dem LJV zugegangen. Alle unsere Bedenken wurden angesprochen und werden durch die zuständigen Mitarbeiter, insbesondere die Rechtsabteilung unter Unterstützung des DJV bearbeitet. Kernpunkte waren neben der Nachjagd auf Rehwild, die wir grundsätzlich ablehnen, der Eingriff in den Muttertierschutz, aber auch die Fallenjagd sowie die Jagd mit ausschließlich bleifreier Munition.
Wir bleiben weiter am Ball, d.h. konkret, im Novellierungsprozess können wir weiterhin unsere Einwände mitteilen und Änderungen bewirken.
Euch allen Gesundheit und Weidmannsheil.
Renee Pollak
Vorsitzender Kreisjagdverband